Man kann von folgenden Richtwerten ausgehen -> 1kWp Modulleistung = 1100kWh Stromertrag/Jahr
Die Mehrwertsteuer-Befreiung gilt für verschiedene Komponenten der Photovoltaik-Anlagen, darunter PV-Module, wesentliche PV-Komponenten (wie Wechselrichter, Verkabelung und Energiemanagementsysteme), Stromspeicher (nur in Kombination mit PV-Produkten) und die Montage von PV-Anlagen.
Ein Photovoltaikmodul entspricht aufgerundet 2m². Bsp. 25 Module, Montage dachparallel auf Ziegel-Eindeckung. 25 Stk Module x 2m²= 50m² Dachfläche
Die MwSt. muss nachträglich in Rechnung gestellt werden, wenn ausschließlich ein Stromspeicher als "Erweiterung" bestellt wird und nicht in Kombination mit anderen PV-Komponenten. In diesem Fall wird der Normalsteuersatz angewendet, und die Mehrwertsteuer wird nachträglich in Rechnung gestellt.
Achten sie unbedingt auf österreichische Netzcodes und Support-Leistungen! Ansonsten kommt es häufig zu Problemen bei der Installation und es gibt auch keinen geschulten Kundensupport. Viele Billiganbieter greifen auf, nicht nachthaltige und für AUT nicht geeignete sowie vom Hersteller nicht freigegebene, Bezugsquellen zurück! 3GREEN vertreibt AUSSCHLIEßLICH Produkte, bei denen Nachverfolgbarkeit, ein deutschsprachiger Support und Qualität, sicher gestellt werden können.
Sämtliche PV-Anlagen, bis zu einer Engpassleistung von 35kWp. PV-Module inkl. Zubehör, nicht jedoch Speichersysteme, wenn diese ohne Module als Erweiterung bestellt werden. Für genauere Informationen, kontaktieren sie uns bitte!
Ja, eine Photovoltaikanlage kann man mit einem handwerklichen Geschick auch selbst montieren! Jedoch muss die Inbetriebnahme, wie auch die Abnahme der Anlage durch ein konzessionierten Elektrobetrieb durchgeführt werden.
Grundsätzlich sind wir ein Handelsunternehmen mit dem Fokus, Ihnen einen fairen und preiswerten Zugang zur Photovoltaik, zu ermöglichen! Je nach Region, können wir jedoch über konzessionierte Partnerbetriebe, Montage- und Inbetriebnahme-Leistungen anbieten.
Ein Photovoltaikmodul wandelt Sonnenenergie in elektrische Energie um, somit ist Sonnenlicht für den Betrieb notwendig. Faktoren für die Effizienz eines Moduls sind z.B. Ausrichtung, Verschattung durch z.B. Bäume, Kamin, Sonneneinstrahlwinkel usw..
Unsere Photovoltaik Sets sind mit einer Modulanordnung vorgegeben. z.B. 24 Stk Module zweireihig = 2 Reihen x 12 Modulen. Natürlich sind andere Anordnungen möglich, jedoch ist dadurch mehr Unterkonstruktion notwendig. Bei Fragen berät Sie unser 3GREEN Team gerne.
Die aus der Sonne gewonnene elektrische Energie ladet den PV-Speicher und gibt diesen bei Bedarf wieder in Ihre Anlage ab. Die Menge der abzugebenden Energie, hängt von der Speicherkapazität wie auch vom Ladestatus ab.
Der Wechselrichter dient dazu, die erzeugte Gleichspannung aus den Photovoltaikmodulen, in den für sie benötigten Wechselstrom umzuwandeln.
Dies geschieht ganz einfach per APP!
Eine Photovoltaikanlage ist beim Netzbetreiber meldepflichtig bzw. muss ein Antrag für die Energie Einspeisung gestellt werden.
Unsere Zahlungsbedingungen ermöglichen eine Vorauskasse, Paypal, Kredit-/Debitkarte und die Möglichkeit einer Sofort-Überweisung.
Wir liefern mit unseren Partnerspeditionen bis zu Ihnen nach Hause.
Die Gültigkeit des Nullsteuersatzes für Photovoltaik in Österreich wurde vorerst von 01.01.2024 bis 31.12.2025 befristet. Die Befreiung gilt für Anlagen bis 35 kW und darf nur für private Haushalte angewandt werden, um diese bei der Anschaffung finanziell zu entlasten. Ein wichtiger Punkt ist, dass bis zum 31.12.2023 kein Antrag auf den EAG-Investitionszuschuss gestellt worden sein darf, da eine Doppelförderung nicht möglich ist.
Der Nullsteuersatz bei Stromspeichern kommt nur zur Anwendung, wenn er in Kombination mit anderen PV-Komponenten erworben wird. Falls ausschließlich ein Speicher als "Erweiterung" der bestehenden Anlage bestellt wird, gilt der Normalsteuersatz und die Mehrwertsteuer wird nachträglich in Rechnung gestellt.
Ja, der Nullsteuersatz gilt für Neuanschaffungen von PV-Anlagen und alle dazugehörigen Komponenten ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2025.
Nein, der Nullsteuersatz ist ausschließlich für private Haushalte bis zu einer Anlagengröße von 35 kW gültig.
Die MwSt.-Befreiung fördert die Verbreitung von Photovoltaikanlagen, erleichtert die Finanzierung für private Haushalte und trägt zur Umstellung auf erneuerbare Energien bei.